Allgemeine Mietbedingungen

 

Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung durch die Landhaus Kratel GbR per E-Mail versendet wurde und die Anzahlung auf dem Bankkonto der Landhaus Kratel GbR eingegangen ist. Der Vermieter hält sich an sein Angebot 3 Banktage gebunden. Sollte in diesem Zeitraum die Anzahlung nicht geleistet worden sein, behält sich der Vermieter eine anderweitige Vermietung vor.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

Mietpreis und Nebenkosten.
In dem Mietpreis sind alle Nebenkosten, Bettwäsche und Handtücher enthalten. Die Anzahlung beträgt 20% des Mietpreises. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Erfolgt die Buchung kurzfristig (bis 6 Wochen vor Mietbeginn), entfällt die Anzahlung und der Gesamitbetrag ist sofort fällig.

Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich (per E-Mail) erfolgen. 

Tritt der Gast vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die bei der Landhaus Kratel GbR bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

bis 30 Tage vor Anreise                        20 % des vereinbarten Mietpreises,

29 bis 15 Tage vor Anreise                   35 % des vereinbarten Mietpreises,

14 bis 7 Tage vor Anreise                     50 % des vereinbarten Mietpreises,

danach und bei Nichterscheinen            80 %.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung Für Infos hier  klicken und schnell und bequem online abschließen. Eine Übertragung an Dritte (Ersatzgäste) ist nur nach Rücksprache und mit Zustimmung der Landhaus Kratel GbR möglich. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50,- € und ist vom ursprünglichen Mieter zu entrichten.

An- und Abreise
In der Hauptsaison von April bis Oktober erfolgt die Anreise immer sonntags. In der Nebensaison von November bis März ist der Anreisetag frei wählbar. Dem Mieter steht das Objekt am Anreisetag ab 12:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 14:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selber zu erledigen: Spülen des Geschirrs, Abziehen der Betten und entleeren der Mülleimer.

Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Mietverhältnis vor und nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß geleistet werden oder der Mieter sich in so einem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Der Vermieter kann den Mieter schadensersatzpflichtig machen.  

Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Brand, Rohrbruch…) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, so wird der Vermieter von der vertraglichen Verpflichtung frei. Bei Besitzerwechsel verliert der Mietvertrag seine Gültigkeit, wenn der neue Besitzer ihn nicht übernimmt oder der Mieter infolge dessen verzichten möchte. Bereits geleistete Anzahlungen werden zurück erstattet. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen dem Mieter nicht zu.

Sonderregelung für die Nebensaison

Buchungen von Gästen mit eigenen Pferden können in den Monaten November bis Februar kostenlos abgesagt werden, wenn die Wetterlage durch starken Schneefall oder Glatteis die Anhängerfahrt gefährdet. Das Wohl der Pferde steht an erster Stelle, der Mietpreis wird zu 100% erstattet und es fällt keine Bearbeitungsgebühr an.

Weihnachten und Silvester Über Weihnachten oder über Silvester beträgt der Mindestaufenthalt 7 Tage. Der Anreisetag ist frei wählbar. Silvester ist in der Nachbarschaft leider nicht knallfrei, daher sollte die Mitnahme von Hunden oder Pferden wohl überlegt sein. Auf unserem Hof ist kein Feuerwerk gestattet und wir möchten auch nicht, dass unsere Gäste in der Nachbarschaft böllern oder Raketen zünden.

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt mitsamt dem Inventar in aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhafte Beschädigung haftet der Mieter auch für die Mitreisenden. Schäden sind dem Vermieter umgehend anzuzeigen. Tut der Mieter dies nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.

Gastpferde
Für Gastpferde stehen Boxen und Paddock zur Verfügung. Weidenutzung ist nach Absprache gestattet und Jahreszeiten- und Wetterabhängig. Die Boxen sind mit Miscanthus von "Dat Peer Konzept" eingestreut. Heu steht zur freien Verfügung, Kraftfutter ist selbst mitzubringen. Die Boxen werden ausschließlich an Selbstversorger vermietet. Die Landhaus Kratel GbR ist dazu berechtigt, auf Kosten des Pferdebesitzers einen Tierarzt zu beauftragen, sollte sich das Pferd in Abwesenheit der Besitzer verletzen oder Symptome von Erkrankungen zeigen, die sofortige tierärztliche Hilfe benötigen (Kolik, Schlundverstopfung,  etc.) Der Pferdepass ist mitzuführen und bei Ankunft vorzuzeigen.

Gasthunde

Die Mitnahme von Hunden muss bei Buchung angemeldet werden. Hündinen während der Läufigkeit können leider nicht beherbergt werden.

 
 
 
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